COMPLIANCE

Meldestellen­beauftragter

Protectum Humanum bietet den Service eines externen Meldestellenbeauftragten nach dem Hinweisgeberschutzgesetz an.

Ein externer Meldestellenbeauftragter kann Unternehmen dabei unterstützen, aufkommende Hinweise von Whistleblowern effektiv zu bearbeiten und sicherzustellen, dass die Hinweisgeber geschützt sind.

Der externe Meldestellen­beauftragte von Protectum Humanum übernimmt die folgenden Dienstleistungen:

Einrichtung einer Hinweisgeberplattform

Protectum Humanum richtet eine sichere und vertrauliche Meldestelle für Mitarbeiter ein, um Hinweise zu melden. Diese Meldestelle kann auf verschiedene Arten erreicht werden, beispielsweise per Telefonhotline oder über eine webbasierte Plattform.

Weitere Informationen zur Hinweisgeberplattform

Entgegennahme von Hinweisen

Der externe Meldestellenbeauftragte nimmt alle eingehenden Hinweise entgegen und dokumentiert sie. Dabei werden alle erforderlichen Informationen und Beweise vom Hinweisgeber erfasst, um den Sachverhalt zu klären.

Prüfung und Bewertung der Hinweise

Der Meldestellenbeauftragte prüft und bewertet die eingegangenen Hinweise, um festzustellen, ob es sich um relevante und glaubwürdige Informationen handelt. Bei Bedarf werden weitere Informationen eingeholt oder interne Untersuchungen durchgeführt.

Kommunikation mit dem Hinweisgeber

Der Meldestellenbeauftragte von Protectum Humanum kommuniziert mit dem Hinweisgeber, um zusätzliche Informationen zu erhalten oder um den Status der Untersuchung mitzuteilen. Dabei wird die Identität des Hinweisgebers stets geschützt.

Bearbeitung der Hinweise

Die eingegangenen Hinweise werden vom Meldestellenbeauftragten untersucht und an die zuständigen Stellen im Unternehmen weitergeleitet. Dabei wird sichergestellt, dass die Hinweise vertraulich behandelt und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Hinweisgeberschutzgesetzes bearbeitet werden.

Berichterstattung und Dokumentation

Der externe Meldestellenbeauftragte erstellt regelmäßige Berichte über die eingegangenen Hinweise und deren Bearbeitungsstatus. Diese Berichte können auf Wunsch des Unternehmens dazu verwendet werden, Prozesse und Strukturen zu verbessern und eventuelle Mängel im Unternehmen aufzudecken.

Durch den Einsatz eines externen Meldestellenbeauftragten von Protectum Humanum können Unternehmen sicherstellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes entsprechen und gleichzeitig eine vertrauensvolle und effektive Meldestelle für ihre Mitarbeiter anbieten. Die Expertise von Protectum Humanum im Bereich Hinweisgeberschutz ermöglicht es Unternehmen, eventuellen Betrugsfällen oder sonstigen Verstößen gegen Compliance-Vorschriften frühzeitig entgegenzuwirken.

Protectum Humanum

Karsten Greibel
Am Kirschgründchen 3
98617 Meiningen

Kontakt

Tel.: +49 17656925515
Mail: info(at)protectumhumanum.de

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